Beratungshilfe Antragsformular
Im Falle Ihrer Bedürftigkeit (z.B. bei dem Bezug von Arbeitslosengeld II oder sehr geringem Einkommen) haben Sie in rechtlichen Angelegenheiten, bei denen keine Selbsthilfe möglich ist, das Recht, einen Antrag auf Beratungshilfe bei dem zuständigen Amtsgericht zu stellen (z.B. Amtsgericht Itzehoe, Beratungshilfestelle, Bergstraße 5-7, 25524 Itzehoe, Öffnungszeiten: Mo bis Fr, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) und Beratungshilfe zu erhalten. Bitte beantragen Sie die Beratungshilfe bereits VOR Ihrem Besprechungstermin bei uns und bringen Sie den "Beratungshilfeschein" den Sie beim Amtsgericht erhalten zu dem Besprechungstermin mit. Nach der Bewilligung von Beratungshilfe zahlen Sie für die beratende Tätigkeit lediglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15,00 Euro. Vor eventuellen Kostenansprüchen der Gegenseite hält Sie die Beratungshilfe nicht frei.
BRH-Antragsformular.pdf
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